Extranjería y Nacionalidad

Eine rechtliche Vertretung beim Immobilienkauf ist in Spanien insbesondere dann erforderlich, wenn eine Immobilie gekauft oder veräußert wird. Der Kauf bzw. Verkauf einer Immobilie verlangt ein Mitwirken in unterschiedlichem Ausmaß von verschiedenen Parteien: der Verkäufer, sein rechtlicher Vertreter, der Immobilienmakler, ein Sachverständiger, ein Notar, ein Registrierbeamter, Versorgungsunternehmen, Sitzungssaal der Gemeinde, wo der Kauf abgeschlossen wird, Banken und in einigen Fällen Amtsgerichte, regionale Behörden und selbst die Nachbarn des Verkäufers (eventuell haben auch sie etwas zu sagen). Der Anwalt gewährleistet, dass die Vorgehensweise aller Parteien angemessen koordiniert werden und wird eine Untersuchung vornehmen, um sicherzustellen, dass die Immobilie ohne bestehende Belastung oder Verbindlichkeit, die zu zusätzlichen Kosten führen oder den Immobilienwert reduzieren könnten, verkauft wird. Zu unseren Dienstleistungen im Rahmen der Eigentumsübertragung gehören:

  1. Die Vornahme aller erforderlichen Prüfungen in Bezug auf den rechtlichen Status der Immobilie und des Bauunternehmens/Verkäufers, die Benachrichtigung des Käufers über jede aufgedeckte Tatsache, die die Entscheidung über den Kauf oder dessen Bedingungen beeinflussen könnten.
  2. Vermittlung und Vereinbarung mit Verkäufer/n und/oder Anwälten hinsichtlich der Kaufbedingungen, während sichergestellt wird, dass geltende Gesetze eingehalten werden. Sollte der Verkäufer nicht in Spanien ansässig sein, gewährleistet ein Anwalt, dass jeder vor Vertragsabschluss gezahlte Betrag sicher bei einer in Spanien ansässigen Partei hinterlegt wurde, vorzugsweise auf dem Konto des Anwalts des Verkäufers.
  3. Das Treffen von Vorbereitungen beim Notar für den Abschluss des Kaufvertrags oder von allen weiteren Vorbereitungen in Verbindung mit dem Kauf, darunter die Vorbereitung von Vollmachten für Personen im Ausland (ordnungsgemäß legalisiert und übersetzt), welche einer oder mehreren natürlichen Personen das Recht gibt, im Auftrag des Käufers zu handeln.
  4. Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Gewährleistung, das Eigentumsurkunden im betreffenden Grundbuchamt richtig eingetragen sind und dass die Immobilie bzw. die Immobilien frei von jeder Belastung und frei von Nutzern und Mietern ist sowie dass die mit dem Kauf verbundenen Steuern entrichtet wurden.
  5. Unterstützung beim Auffinden von, beim Verhandeln über und beim Erhalt eines Hypothekendarlehens, um den Immobilienkauf zu finanzieren. Der Erhalt des Hypothekendarlehens kann in Form einer grundsätzlichen Genehmigung vor Unterzeichnung des privaten Kaufvertrags erfolgen und sie versteht sich ungeachtet eines etwaigen Hypothekendarlehens, das vom Bauunternehmer oder dem Verkäufer gewährt wurde.
  6. Beschaffung des NIE (Número de Identificación de Extranjeros, spanische Steuernummer für Ausländer) oder der ausländischen Steuernummer.

Bevor wir sie unterstützen können, haben Sie uns Folgendes zuzustellen:

  • Alle Dokumente, die mit dem Kauf in Verbindung stehen.
  • Kontaktdaten des Verkäufers/Vermittlers/Bauunternehmers, falls bekannt.
  • Ihre vollständigen personenbezogenen Angaben.


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