Insolvenz ist eine rechtlich erklärte Unfähigkeit oder Beeinträchtigung der Möglichkeit
eines Individuums, Selbstständigen oder Unternehmens, die Schulden bei ihren Gläubigern
zu begleichen. Gläubiger können zwar bei spanischen Gerichten die Insolvenz eines
Schuldners beantragen, um einen Teil der Schulden erstattet zu bekommen oder um
eine Restrukturierung einzuleiten. In den meisten Fällen jedoch wird die Insolvenz
vom Schuldner selbst eingeleitet. Wir können Ihnen eine Rechtsberatung über internationale
und nationale Insolvenzverfahren geben, Sie bei nationalen oder internationalen
Fällen vertreten, wenn Sie als Gläubiger agieren, und Sie angemessen rechtlich beraten
über die Anerkennung und den Vollzug von Urteilen in zivilen und handelsrechtlichen
Angelegenheiten hinsichtlich eines Insolvenz- oder Konkursverfahrens, Sie über die
Ratsverordnung (EU) Nr. 1346/2000 vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren, welche
für insolvent gewordene Schuldner, ganz gleich, ob sie ein Unternehmen, Händler
oder eine Einzelperson sind, eine einheitliche Regelung in der Europäischen Union
festlegt über die für die Eröffnung von Insolvenzverfahren zuständigen Gerichte,
die geltenden Gesetze und die Anerkennung von Gerichtsurteilen, um den Schuldner
davon abzubringen, seine Vermögenswerte oder die juristischen Verfahren von einem
Land in ein anderes zu transferieren, um seine rechtliche Stellung zu verbessern.
Ob Sie einen Insolvenzantrag einreichen müssen, um Ihrem Unternehmen einen Neustart zu ermöglichen, oder die Zwangsversteigerung stoppen oder Ihre Interessen als Gläubiger in einem nationalen oder internationalen Umfeld vertreten müssen, PELLICER&HEREDIA verfügt über das Know-how und die Erfahrung, um Sie durch die Unwägbarkeiten des spanischen und EU-Insolvenzrechts zu führen.
Vereinbaren Sie einen Termin mit einem unserer Anwälte für eine Beratung über das Thema Insolvenzen.
Ratsverordnung (EU) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren
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