Sollten Sie Miteigentümer sein und dies nach spanischem Recht ändern wollen, können
Sie eine Zivilklage einleiten, wenn die Verhandlungen erfolglos sind, und die Immobilie
versteigern, sobald die erforderliche Bewertung der Immobilie von einem offiziellen
Sachverständigen vorgenommen wurde.
Kontaktieren Sie bitte unsere Anwaltskanzlei, wir werden Sie gerne über alle Verfahren
zur Aufteilung von Eigentum informieren.