MITEIGENTUM & ZWANGSVERKAUF

Sollten Sie Miteigentümer sein und dies nach spanischem Recht ändern wollen, können Sie eine Zivilklage einleiten, wenn die Verhandlungen erfolglos sind, und die Immobilie versteigern, sobald die erforderliche Bewertung der Immobilie von einem offiziellen Sachverständigen vorgenommen wurde.

Kontaktieren Sie bitte unsere Anwaltskanzlei, wir werden Sie gerne über alle Verfahren zur Aufteilung von Eigentum informieren.


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