Unsere Beratung in den Bereichen Restrukturierung und Insolvenz deckt Folgendes
ab:
Kreditschutz: Vorkehrende Beratung über Vertragsverhandlungen und den Erhalt
von Sicherheiten für den effizientesten Kreditschutz. Rechtlicher Schutz von Krediten
in Einzelverfahren und Konkursverfahren.
Verteidigung bei Maßnahmen zur Reintegration: Beratung bei Geschäften mit
Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten und Verteidigung bei Rechtsverfahren
zur Erschwerung von Geschäften mit insolventen Unternehmen.
Ansprüche gegen Geschäftsleiter: Vertretung in Prozessen in Verbindung mit
der Haftbarkeit von Geschäftsführern und Anteilseignern.
Finanzielle Restrukturierung: Im Bestreben, einen Konkurs abzuwehren, Analyse
und Vorbereitung von durchführbaren Vorschlägen, die Kreditinstituten und Zulieferern
vorgelegt werden, um die Finanz- und Vermögensstruktur des Unternehmens auf eine
Linie zu bringen.
Steueraufschub und ausstehende Zahlungen in das Sozialversicherungssystem:
Antragstellung auf und Erzielung von Schuldenaufschub im Rahmen der Vorkehrungen
gegen eine Unternehmenskrise und Verhandlung über Zahlungsvereinbarungen im Rahmen
von Konkursverfahren.
Haftbarkeit von Geschäftsleitern: Vorkehrungen gegen ein Verhalten, das die
unternehmens-, steuer- oder strafrechtliche Haftbarkeit von Geschäftsleitern berührt.
Verteidigung in Prozessen in Verbindung mit der Haftbarkeit von Geschäftsleitern.
Branchenbeziehungen in Krisensituation des Unternehmens: Maßnahmen zur flexiblen
Gestaltung der Branchenbeziehungen, etwa durch den Versuch, die Produktion und die
organisatorische Struktur des Unternehmens an die neuen Umstände anzupassen, entweder
vorübergehend oder langfristig. Durchführbarkeitsstudien. Tarifverhandlungen in
Krisensituationen. Entlassungen, Beendigung und Aussetzung von Verträgen. Alternative
Maßnahmen zu Entlassungen.
Rechtsaufsicht und -beratung über nationale und international Konkursverfahren:
Vorgehensweise, Aufsicht und Unterstützung bei Konkursverfahren, wenn die Krise
vor Gericht gelöst werden muss.